Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes beschlossen

Sehr geehrte Eltern,

 

die SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes Brandenburg wurde gestern, wie angekündigt, geändert.

Nun müssen alle Schülerinnen und Schüler sowie Erwachsenen in den Innenbereichen von Schulen, außer im Unterricht oder pädagogischen Angeboten, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Diese Pflicht gilt also in Fluren, Gängen, Treppenhäusern und beim Anstehen im Speiseraum. Alle pädagogischen Räume und Außenanlagen sind ausgenommen.

 

Bereits seit Montag hatten wir an das freiwillige Tragen appelliert, was prima geklappt hat.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung der Kinder.

 

Freundliche Grüße

Ute Weber

Schulleiterin

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Veröffentlichung

Mi, 12. August 2020

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