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Reiserückkehrer aus einem Corona-Risikogebiet

Sehr geehrte Eltern,

nachfolgend möchte ich Sie an folgende Regelung, die Sie zu Beginn des Schuljahres als Information in einem umfassenden Elternbrief erhalten hatten, erinnern:

 

Rückkehr aus einem Corona-Risikogebiet

Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Brandenburg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einer als Risikogebiet eingestuften Region aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Die Schule darf in dieser Zeit nicht betreten werden. Ausgenommen davon sind nur Personen, die durch ein ärztliches Zeugnis belegen können, dass sie innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland negativ auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet worden sind und die während dieser 14 Tage keine COVID-19 typischen Krankheitszeichen entwickeln (vgl. Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung - SARS-CoV-2-QuarV vom 12. Juni 2020)). 

 

Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

 

Freundliche Grüße

Ute Weber

Schulleiterin

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Veröffentlichung

Mi, 21. Oktober 2020

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